


Das DVNW informiert:
Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012 - Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sog. EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher. Die Änderung erfolgte durch die "Veröffentlichung (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011", veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011. (weitere Informationen im Mitgliederbereich)
Standpunkt: Die Unentgeltlichkeit der E-Vergabe für Bieter und Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der VOL/A 2009 (weitere Informationen im Mitgliederbereich)
Das Deutsche Vergabenetzwerk – Das Netzwerk für den Public Sector
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) vereint Experten und Entscheider im Vergaberecht und Public Sector. Ausgewählte Mitglieder aus Verwaltung, Wirtschaft, Rechtspflege, Wissenschaft und Politik bilden ein leistungsstarkes Netzwerk. Hierzu zählen Öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen, überregional tätige Organisationen und NGOs, ebenso wie global aufgestellte Unternehmen und leistungsstarke Mittelständler. Das DVNW repräsentiert damit wie kein zweites Netzwerk den Public Sector in Deutschland.
Das DVNW ist internetbasiert. Zudem existierten erste Regionalgruppen in Berlin, Hamburg und Köln/Bonn für den unmittelbaren persönlichen Austausch vor Ort.
Die Themen im DVNW
Das DVNW bildet eine exklusive Plattform zur Information, zum Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften. Zentrales Thema ist dabei das Vergaberecht, aber auch grundsätzliche Public Sector Themen wie E-Government, Sicherheit und Healthcare.

Werden Sie Mitglied
Die Mitgliedschaft im DVNW ist für alle Teilnehmer kostenfrei. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist ein nachgewiesener fachlicher Bezug zum Vergaberecht oder Public Sector. Für Angehörige privatwirtschaftlicher Unternehmen ist zudem eine nachgewiesene Marktrelevanz durch einen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio EUR erforderlich.
Vertriebliche Aktivitäten aller Art sind im DVNW unzulässig.
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